Das Wirtschaftsministerium legte einen neuen Entwurf für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vor.
TK-Anbieter sollen zukünftig alle TK-Kennungen abhören und speichern, also auch IMEI-Nummern, IPs und 'sonstige technische Merkmale'.
Überwachungsanordnungen können sich nicht mehr nur auf Einzelpersonen, sondern zum Beispiel auf ganze Mobilfunk-Zellen oder WLAN-Hotspots beziehen. Die Strafprozessordnung fordert hingegen einen Personenbezug.
Die Ortung der zu Überwachenden soll 'mit der größtmöglichen Genauigkeit, die dem, das Mobilfunkgerät versorgende Netz, an diesem Standort zur Verfügung steht' geschehen. Dies kann durch Triangulation oft fast auf den Meter genau getan werden.
Quelle: www.heise.de
Na das ist ja wieder eine super Meldung.....
Greets